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DSGVO - EuGH Urteil C-311/18 - MLFactory

Vorwort

Laut dem Urteil des Gerichtshof der Europäischen Union vom 16. Juni 2020 (Urteil C-311/18) ist es nicht mehr gestattet. Nutzerdaten ohne aktive Zustimmung des Nutzers in Drittländer weiterzuleiten.
Insbesondere Datenübermittlungen in die USA sind als sehr kritisch zu beurteilen.

Erklärung

Da viele Unternehmen die Daten die durch eine Einbindung des jeweiligen Services übermittelt werden (Youtube, Google Maps, Vimeo, Soundcloud, reCAPTCHA, Twitter, Instagram) , darunter Daten wie die IP Adresse des Nutzers, Zeitpunkt der Anfrage, Betriebssystem, Browser, Bildschirmauflösung und noch viele weitere Daten und diese dann auch oft für Analysezwecke / Marktforschungszwecke / Werbezwecke weiter verarbeitet werden beschloss der EuGH, dass eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers erforderlich ist bevor diese Daten übertragen werden.
Das Stichwort hier: 2 Klick Lösung.

Die Lösung

Was genau ist also zu tun?

Im Grunde ist es ganz einfach.
Es darf kein Dienst ohne die aktive Zustimmung des Nutzers eingebunden / geladen werden da hierbei schon die IP Adresse und eventuell weiter Daten des Nutzers an den entsprechenden Server weitergeleitet werden.

Sie benötigen daher also eine selektive Cookie Notice mit der es möglich ist viele externe Dienste DSGVO konform einzubinden.

Nachfolgend das von mir entwickelte Plugin für genau diesen Zweck:

DSGVO All in one for WP

Und hier noch die Webseite zum Online Shop: 
https://dsgvo-for-wp.com/

DSGVO – EuGH Urteil C-311/18

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